Die Tatsache, dass Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in den Organen der Selbstverwaltung partnerschaftlich zusammenwirken, ist von erheblicher Bedeutung. Die Zusammenarbeit dient der praktischen Verwirklichung des sozialen Rechtsstaats und dem Erhalt des sozialen Friedens.

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Tausende in der Selbstverwaltung ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten (oft aus den Gewerkschaften) mit ihren unterschiedlichen Lebens- und Berufserfahrungen ermöglichen ausgewogene und lebensnahe Sachlösungen, bei denen die sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt werden. Die paritätische Besetzung stellt den Ausgleich von qualitativ hochwertigen Leistungen einerseits und effizientem und wirtschaftlichem Mitteleinsatz andererseits sicher. Mehrheiten kommen nur im Konsens zustande.

News & Aktuelles

Sozial­versicherungs­träger

Sozial­versicherungs­­­träger

Die Selbstverwaltung ist ein zentrales Strukturmerkmal des deutschen Sozialstaatsmodells. Die Beitragszahlenden verwalten die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung selbst und bestimmen mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die jeweiligen Selbstverwaltungsgremien.

Politische Positionen

Politische Positionen

Die Soziale Selbstverwaltung engagiert sich auch politisch: Gegenüber Staat und Interessengruppen tritt sie für die Belange der Beitragszahlenden ein. Die politischen Positionen der Arbeitgeberseite finden Sie hier.

Recht & Praxis

Recht & Praxis

Die ehrenamtliche Arbeit in den Gremien der Selbstverwaltung ist anspruchsvoll. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und der Selbstverwaltungspraxis zur Vertiefung Ihrer Kenntnisse.

„Sozialen Selbstverwaltung ist ein konstituierendes Merkmal unseres Sozialstaats. Sie gewährleistet der Sozialversicherung eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber Politik und Staat. Nicht die Ministerien oder Parteien, sondern die Beitragszahlenden selbst treffen gemeinsam die wesentlichen Entscheidungen zur Ausgestaltung der Sozialversicherung. So ist garantiert, dass Arbeitgeber und Versicherte, die mit ihren Beiträgen die Sozialversicherung tragen, ihre speziellen Anliegen ganz unmittelbar in die Debatte und in die Entscheidungsfindung einbringen können.

Um die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter dabei zu unterstützen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, haben wir das neue Informationsangebot www.soziale-selbstverwaltung.info geschaffen. Denn die Möglichkeit sich zu informieren und informieren zu lassen, um über alle relevanten Vorgänge Bescheid zu wissen ist wichtig, um eigene Sichtweisen und Ideen einzubringen und für sie werben zu können.“

Alexander Gunkel
Hauptgeschäftsführung der BDA | Die Arbeitgeber,
Alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund