Das Zusammenspiel

von Gesundheit und Arbeit

 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möchten, dass ihre Beschäftigten auch bis ins Rentenalter gesundheitlich fit, leistungsfähig und leistungsbereit sind – und investieren daher viel in die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Zudem haben sie gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. D. h., sie müssen Risiken für Erkrankungen und Unfälle (sprich Gefährdungen) bei der Arbeit ermitteln. Dazu führen sie eine Gefährdungsbeurteilung durch und prüfen die Arbeitssituation – z. B. zum Umgang mit Gefahrstoffen, auf Muskel-Skelett- oder psychische Belastung: Die letzte repräsentative Befragung von Betrieben durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) zeigt, dass in fast 70 % aller Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat (NAK & BAuA, 2025). Insbesondere die Fortschritte bei Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – mit einer Steigerung von 42 % auf 61 % seit 2015 – sind deutlich (ebd., 2025). Tatsächlich sind in kleinen Betrieben nicht immer alle formalen Anforderungen erfüllt – allerdings werden Gefährdungen in der Regel im betrieblichen Alltag aufgedeckt und behoben (Beck et al., 2017), also ganz unabhängig von der Durchführung einer formalisierten Gefährdungsbeurteilung. Die Fortschritte im Arbeitsschutz zeigen sich zudem in sinkenden Zahlen zu Arbeitsunfällen: die Arbeitsunfallzahlen sind auf einem historischen Tiefstand [siehe Abbildung].

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Arbeit wird immer sicherer.

(Für detaillierte Infos mit der Mouse über die Balken gehen.)

Die langfristige Entwicklung zeigt einen großen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (Angaben je 1.000 Vollarbeiter im Bereich der gewerblichen Wirtschaft; bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 Gesamtdeutschland

*) Anstieg ergibt sich aus der geänderten Erfassung der Arbeitsstunden im Zuge der Einführung des elektronischen Lohnnachweises.

Quelle: DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eigene Darstellung der BDA (Stand: 2025)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möchten, dass ihre Beschäftigten auch bis ins Rentenalter gesundheitlich fit, leistungsfähig und leistungsbereit sind – und investieren daher viel in die Gesundheit ihrer Beschäftigten.

Gesundheitsförderung (BGF) als wichtiger Baustein moderner Unternehmenspraxis

Interessante und passende Gesundheitsangebote sind entscheidend im Wettbewerb und für die Bindung neuer Talente. Daher ist die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bereits fester Bestandteil vieler Unternehmen. Um die Gesundheit und auch Selbstfürsorge ihrer Beschäftigten zu stärken, bieten Betriebe Trainings zum rückengerechten Heben und Tragen am Arbeitsplatz, Gesundheits-Check-ups und -Screenings, persönliche Beratungsangebote (z. B. Sozialberatung, medizinische Beratung) sowie Führungskräfteseminare zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Gemeinsam zurück in den Job

Sind Beschäftigte länger erkrankt, setzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX). Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen Wege zurück in den Job zu finden, die Arbeitsfähigkeit zu sichern und erneute Ausfälle zu vermeiden. Das BEM ist dabei kein starres Verfahren, sondern wird im Betrieb individuell gestaltet: mal geht es um eine stufenweise Wiedereingliederung, mal um die Anpassung von Aufgaben oder Arbeitszeiten, mal um technische Hilfen oder eine engere Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen. Wichtig ist immer der Dialog auf Augenhöhe – Beschäftigte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber suchen gemeinsam nach Lösungen, die wirklich zum Arbeitsalltag passen (BAuA, 2021). Gerade bei psychischen Erkrankungen kann ein gut organisiertes BEM dazu beitragen, Orientierung, Sicherheit und Vertrauen zu schaffen. Betroffene erleben, dass sie nicht allein sind und dass ihr Betrieb sie unterstützt. Für Unternehmen wiederum bedeutet ein erfolgreiches BEM, Fachkräfte im Betrieb zu halten, Motivation und Identifikation zu stärken, Kolleginnen und Kollegen zu entlasten und Fehlzeiten zu verringern (iga, 2013).

Damit ist klar: Das BEM ist kein bürokratischer Pflichtakt, sondern eine echte Chance – für Beschäftigte wie für Betriebe gleichermaßen.

Die Rolle von Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz wächst

Der Wandel der Arbeit geht nicht nur mit neuen Aufgaben für die Betriebe, sondern auch mit neuen Herausforderungen und Pflichten für die Beschäftigten einher. Mobiles Arbeiten, Zeitflexibilität und KI bieten mehr Spielräume, die Arbeit autonomer zu gestalten. Daher spielen die Eigenverantwortung der Beschäftigten und Gesundheitskompetenz eine große Rolle. Gesundheitskompetente Beschäftigte verstehen Relevanz und Nutzen von Arbeitsschutzmaßnahmen, übernehmen eher Verantwortung und nehmen häufiger an Präventionsangeboten teil; dies geht mit einem geringeren Risiko für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen einher und kann die aktuelle sowie zukünftige Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit stärken (Güner et al., 2019; Ilmarinen, 2001; Ehmann et al., 2021). Gleichzeitig profitieren Unternehmen durch eine gezielte Förderung der Gesundheitskompetenz, indem sie eine Umgebung schaffen, die das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit fördert. Eine betriebliche Förderung der Gesundheitskompetenz kann daher zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden. Unternehmen, die in die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten investieren, sind attraktiver für potenzielle Bewerbende und können langfristig eine gesunde und engagierte Belegschaft aufbauen (Wagenmann et al., 2024).

Wir fordern:

Bestmöglicher Schutz, aber minimale Bürokratie

Kaum ein Bereich ist so stark mit Vorschriften und Regeln überzogen wie der Arbeitsschutz. Der Vorschriftendschungel muss verständlicher und handhabbarer wird.
Vorteile sind:

  • Beschäftigte: mehr Klarheit und weniger Komplexität.
  • Unternehmen: Entlastung und Kosteneinsparungen.
  • Gesellschaft: Stärkung der Eigenverantwortung in der Arbeitswelt.

Allein durch Bürokratieabbau im Arbeitsschutz könnten Unternehmen fast eine Milliarde Euro jährlich einsparen, ohne Abstriche bei Sicherheit und Gesundheitsschutz (BDA, 2025).
Das Sofortprogramm des Bundesarbeitsministeriums setzt wichtige Impulse, z. B.:

  • Reform der Sicherheitsbeauftragten.
  • Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe.

Den gesamten Forderungskatalog der BDA finden Sie → hier.

 

Bedeutung des Gesundheitsschutzes wächst – Lösungen für den Betriebsärztemangel finden

Die Bedeutung des Gesundheitsschutzes nimmt zu. Das Problem ist jedoch: Zu wenige Fachärzte für Arbeitsmedizin:

  • Nur ca. 9.000 Arbeits- und Betriebsmediziner stehen zur Verfügung.
  • Ein Drittel der aktiven Fachärzte ist älter als 60 Jahre.
  • Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin dauert rund 11 Jahre.

Viele Betriebe haben Schwierigkeiten, einen Betriebsarzt zu finden. Um die Versorgung sicherzustellen, müssen neue Lösungen entwickelt werden – wie der Einsatz anderer qualifizierter Gesundheitsfachkräfte für nicht-medizinische Aufgaben.
Der Vorteil: Ausbildung dieser Fachkräfte ist schneller und niedrigschwelliger als die arbeitsmedizinische.