Das Zusammenspiel

von Gesundheit und Arbeit

 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten

Sie haben ihren Beschäftigten gegenüber eine Fürsorgepflicht. D. h., sie müssen Risiken für Erkrankungen und Unfälle (sprich Gefährdungen) bei der Arbeit aufdecken. Dazu führen sie eine Gefährdungsbeurteilung durch und prüfen die Arbeitssituation – z. B. zum Umgang mit Gefahrstoffen, auf Muskel-Skelett- oder psychische Belastung. Bei der letzten repräsentativen Befragung von Betrieben und Beschäftigten gaben 80 % der Verantwortlichen für Arbeitsschutz an, dass an den Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird (NAK & BAuA, 2017).

Nach einer DEKRA/forsa-Befragung (2019) von 300 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führen insbesondere Unternehmen mit 50-250 Beschäftigten bei (fast) allen Arbeitsplätzen (90 %) eine Gefährdungsbeurteilung durch. Bei Unternehmen mit 250-500 Beschäftigten sind es sogar 96 %. Allerdings können insbesondere Kleinst- und Kleinbetriebe noch zu oft keine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen. Anscheinend werden auch häufiger Büroarbeitsplätze bei der Gefährdungsbeurteilung nicht voll berücksichtigt (DEKRA/forsa, 2019). Ein Grund hierfür ist, dass Gefährdungen in der Regel im betrieblichen Alltag aufgedeckt und behoben werden (Beck et al., 2017), also ganz unabhängig von der Durchführung einer formalisierten Gefährdungsbeurteilung.

Auch während der Corona-Krise war das Thema Gefährdungsbeurteilung wesentlicher Begleiter der Unternehmen: Gut 80 % der Betriebe setzen spezielle Regelungen zum Arbeitsschutz in der Corona-Krise um. Knapp drei Viertel dieser Betriebe geben an, diese auch schriftlich festgehalten zu haben (BAuA, 2020). Der Entwicklungsstand der Betriebe hinsichtlich ihrer Gefährdungsbeurteilung wurde während der Corona-Pandemie durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als gut bewertet (BAuA, 2021). Nichtsdestotrotz ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen das grundlegende Instrument zum Gesundheitsschutz. Daher ist es Ziel und Aufgabe der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie „GDA“, an der sich auch Arbeitgeberverbände und Unternehmen beteiligen, dass möglichst alle Betriebe die Gefährdungsbeurteilung umsetzen und dokumentieren. Hierzu bedarf es niederschwelliger Handlungshilfen und Zusammenfassungen, die branchenspezifisch alle wesentlichen Informationen zum Arbeitsschutz beinhalten - wie die Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möchten, dass ihre Beschäftigten auch bis ins Rentenalter gesundheitlich fit, leistungsfähig und leistungsbereit sind – und investieren daher viel in die Gesundheit ihrer Beschäftigten.

Gesundheitsförderung und Eingliederungsmanagement als fester Bestandteil in Unternehmen

Gesundheitsförderung ist eine freiwillige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich immer mehr Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen freiwillig beteiligen. Interessante und passende Gesundheitsangebote sind entscheidend im Wettbewerb und für die Bindung neuer Talente. Daher findet die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung immer stärker Eingang in die Mitarbeiterführung und Personalpolitik. Um die Gesundheit und auch Selbstfürsorge ihrer Beschäftigten zu stärken, haben immer mehr Unternehmen Angebote im Repertoire wie Trainings zum rückengerechten Heben und Tragen am Arbeitsplatz, Gesundheits-Check-ups und -Screenings, persönliche Beratungsangebote (z. B. Sozialberatung, medizinische Beratung) sowie Führungskräfteseminare zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben also die hohe Bedeutung von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) erkannt und die Trendkurve zeigt nach oben: Laut Präventionsbericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist die Zahl, der mit BGF erreichten Betriebe, von 2018 bis 2019 um knapp 19 % gestiegen. In den Betrieben, die BGF-Maßnahmen umsetzen, gehen Führungskräfte engagiert voran: Am häufigsten ist die Ebene der Entscheider (86 %) in den Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen vertreten. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind BGF-Aktivitäten temporär zurückgegangen, da sich der Präventionsfokus auf den betrieblichen Infektionsschutz verschieben musste. In 2022 sind aber bereits wieder Anzeichen einer Umkehr dieses kurzfristigen Trends zu erkennen.

Sind Beschäftigte langfristig arbeitsunfähig, bieten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM, siehe § 84 Absatz 2 SGB IX). Ziel ist es, auch Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen im Unternehmen zu halten und vorzubeugen, dass sie erneut erkranken und ausfallen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein gut strukturiertes betriebliches Eingliederungsmanagement kann den Wiedereinstieg erleichtern, die Motivation und Identifikation der Beschäftigten mit dem Betrieb erhöhen, Kolleginnen und Kollegen entlasten und Fehlzeiten verringern – und das ist natürlich auch gut für das Betriebsklima.

[Abbildung4]

Arbeit wird immer sicherer.

(Für detaillierte Infos mit der Mouse über die Balken gehen.)

Die langfristige Entwicklung zeigt einen großen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (Angaben je 1.000 Vollarbeiter im Bereich der gewerblichen Wirtschaft; bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 Gesamtdeutschland).

*) Anstieg ergibt sich aus der geänderten Erfassung der Arbeitsstunden im Zuge der Einführung des elektronischen Lohnnachweises.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, eigene Darstellung der BDA (Stand: 2022)

Die Rolle von Gestaltungskompetenzen, Eigenverantwortung und Selbstfürsorge wächst

Der Wandel der Arbeit geht nicht nur mit neuen Aufgaben für die Betriebe, sondern auch mit neuen Herausforderungen und Pflichten für die Beschäftigten einher. Die Digitalisierung bietet mehr Spielräume, die Arbeit eigenverantwortlich zu gestalten – und dies entspricht auch dem Wunsch vieler Beschäftigter. Auch werden eher Ziele statt konkreter Aufgaben festgelegt. Wie die Ziele erreicht werden, liegt verstärkt in der Hand der Beschäftigten. Hier spielt die sogenannte Gestaltungskompetenz eine große Rolle. Unabhängig von den Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Beschäftigte auch entsprechende Arbeitsgestaltungskompetenz erwerben und anwenden. Diese Kompetenz umfasst das Wissen um eine günstige Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Zeit und Ort), welche die effektive Bewältigung der Arbeitsaufgaben ermöglicht, Motivation fördert und Fehlbeanspruchung reduziert (Dettmers & Clauß, 2017). Es geht also verstärkt um das „Können“ und „Wollen“ bei den Beschäftigten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zwar ein geeignetes Gerät für mobiles Arbeiten stellen, auf eine geeignete Sitzposition, Blendungsfreiheit etc. muss aber der Beschäftigte selbst an seinem gewählten Arbeitsort achten. Ferner gewinnen Selbstmanagementkompetenz (zur Selbstregulation und -führung) und Erholungskompetenz an Bedeutung (Hoppe et al. 2017). Das bedeutet, Beschäftigte brauchen Fertigkeiten und Strategien um dieses Wissen sinnvoll umzusetzen – ebenso wie Eigenverantwortung und Selbstfürsorge, auch nach der Arbeitszeit.

Gemeinsam durch die Krise:

Bestmöglicher Infektionsschutz  während der Pandemie

Der Infektionsschutz der Beschäftigten war und ist für alle Betriebe, Unternehmen und Organisationen von Anfang an in dieser Corona-Ausnahmezeit von zentraler Bedeutung. Durch schnelles Reagieren, viel Flexibilität und sinnvolle Lösungen konnten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammen mit ihren Beschäftigten die Corona-Pandemie sehr gut meistern.

Neben dem betrieblichen Infektionsschutz ist es für die Unternehmen wesentlich, auch wieder „hochzufahren“, wieder wirtschaftlich arbeiten zu können und damit Arbeitsplätze zu sichern. Dabei wurden sie durch vielfältige Handlungshilfen bzw. Regelungen unterstützt, wie der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, die -regel und über 300 branchenspezifische Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger.

Neutrale Forschungsinstitute wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestätigen den sehr guten Schutz und die effektive Umsetzung der Schutzmaßnahmen aus der Arbeitsschutzregel – für alle Betriebe und auch für konkrete Branchen (Stand Oktober 2020)

  • 98 % der Betriebe mit coronaspezifischen Arbeitsschutzregelungen haben die Geschäftsführung an deren Entwicklung und Umsetzung beteiligt.
  • Knapp 80% der Betriebe setzen spezielle Regelungen zum Arbeitsschutz in der Corona-Krise um, um die Beschäftigten bestmöglich vor Infektionen zu schützen.
  • Laut Bertelsmann-Stiftung geben 90 % der Befragten an, dass ihr Unternehmen Maßnahmen ergriffen hat, damit Beschäftigte sich nicht infizieren.

 

Weiterführende Informationen:


Arbeitsschutz & Corona:

  • Interview mit Isabel Rothe (Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin): zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel „Ein integriertes Instrument zum Schutz der Beschäftigten“