Gute Absicherung,

Bezahlung und Extras

 

Deutsche Unternehmen bezahlen gute Löhne

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland zahlen besonders gute Löhne und Gehälter. Zuletzt lag der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmenden bei über 62.000 Euro (Destatis, 2025a). Die Summe aller gezahlten Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland lag im Jahr 2024 bei mehr als 1,9 Bio. Euro. Berücksichtigt man zudem die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezahlten Sozialbeiträge, belief sich das gesamte Arbeitnehmerentgelt allein im letzten Jahr auf über 2,3 Bio. Euro. In den letzten 10 Jahren haben sich die Verdienste – trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen verursacht zunächst durch die Corona-Pandemie und dann durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine – positiv entwickelt. (Destatis, 2025a). Die monatlichen Brutto- und Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer stiegen in diesem Zeitraum insgesamt um mehr als 34 % (Destatis, 2025b).

Beschäftigte in Deutschland erfahren eine hohe soziale Absicherung, nicht nur bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, sondern auch in Krisenzeiten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzieren die umfassende soziale Sicherung zu großen Teilen

Wir leben in einem Sozialstaat, der sich in den letzten Jahren der Krisen oft bewähren musste. Und trotz der vielen Krisen (wie Corona, Inflation und Kriege) bietet unser Sozialstaat ein hohes Schutzniveau und sichert Beschäftigte in fast allen Lebenslagen ab: So erhalten sie Schutz bei (drohendem) Jobverlust, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, bei Unfällen und im Alter. Gemeinsam mit ihren Familien profitieren sie zudem von einer Vielzahl familienbezogener Leistungen, z. B. Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld und der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern bei den gesetzlichen Krankenkassen. Insgesamt werden in Deutschland mehr als 1,3 Bio. Euro für die Finanzierung von Sozialleistungen aufgewendet.

Mit rund 34 % zahlen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen erheblichen Teil dieser Leitungen (BMAS, 2025). Sie leisten nicht nur gemeinsam mit den Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern tragen darüber hinaus vollständig die 6wöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung, das Insolvenzgeld und die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld für 14 Wochen [siehe Abbildung1].

Im Krankheitsfalle gut versorgt

Wenn Beschäftigte krank werden, dann bieten die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht nur drei Karenztage, in denen eine ärztliche Krankschreibung nicht notwendig ist – sondern auch eine Weiterzahlung des Lohns für sechs weitere Wochen bei jeder Diagnose. 2024 zahlten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 82 Mio. Euro (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) für diese Absicherung ihrer Beschäftigten und damit 10 Mio. Euro mehr als noch vor zwei Jahren (IW, 2025). Die Kosten lagen damit höher als alle Ausgaben der Pflegeversicherung, als alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung und als die Ausgaben jedes Bundesressorts – einschließlich Verteidigung (mit Ausnahme des Bundesarbeitsministeriums) (BDA, 2025). Im europäischen Vergleich steht Deutschland damit an der Spitze (Euronews, 2023).

[Abbildung1]

Sozialversicherungsbeiträge und Entgeltfortzahlung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen für Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegeversicherung, Rente und betrieblichen Unfallschutz (ohne Mutterschutz)

(Für detaillierte Infos mit der Mouse über die Balken gehen.)

2023: vorläufig
2024: geschätzt 

Quelle: IW, 2025

Auch im Alter gut abgesichert

Vielleicht überraschend angesichts der medialen Diskussion – aber dennoch durch Zahlen, Daten und Fakten gut belegt: Beschäftigte erhalten im Alter eine gute Absicherung. Die Bundesregierung weist im aktuellen Alterssicherungsbericht darauf hin, dass die heutige Rentnergeneration „überwiegend gut abgesichert“ ist. Demnach betrug in Deutschland das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Personen ab 65 Jahren im Jahr 2023 bei Ehepaaren 3.759 Euro, bei alleinstehenden Männern 2.213 Euro und bei alleinstehenden Frauen 1.858 Euro. Durchschnittlich lag das Haushaltsnettoeinkommen damit bei 2.769 Euro und ist seit 2019 um 25 % gestiegen (BMAS, 2024). Dennoch finanzieren heute weitaus weniger Menschen die Rente einer Person, also noch vor 60 Jahren – damals kamen auf eine/n Rentenbezieher/in 6 Beitragszahlende, heute sind es nur noch zwei [siehe Abbildung1].

Zukunftssichere Rente: Gemeinsam vorsorgen für morgen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein bewährtes Fundament unserer Altersvorsorge. Doch der demografische Wandel stellt uns vor neue Herausforderungen: Immer weniger Beschäftigte finanzieren die Renten von immer mehr Menschen [siehe Abbildung2]., die erfreulicherweise länger leben und damit länger Rente beziehen [siehe Abbildung3]. Diese Entwicklung ist Ausdruck gesellschaftlichen Fortschritts – sie bedeutet aber auch, dass junge Menschen und Familien heute deutlich mehr zur Finanzierung beitragen müssen als frühere Generationen. Damit die Rente auch künftig für alle verlässlich bleibt, braucht es jetzt kluge und faire Reformen.

Dazu gehört, dass die Lasten zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden ausgewogen verteilt werden. Die Rentenformel muss angepasst werden, damit sie den veränderten Verhältnissen gerecht wird. Auch eine maßvolle Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann helfen, das System zu stabilisieren – ebenso wie die Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge.

Unser Ziel muss ein solidarisches und zukunftsfestes Rentensystem sein, das Generationen verbindet und nicht gegeneinander ausspielt.

[Abbildung2]

Beitragszahler je Altersrentner in der gesetzlichen Rentenversicherung

Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 2025 

[Abbildung3]

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer gesetzlich Versicherter 1960–2020

Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 2025 

Die durchschnittlichen Rentenbezugsdauern sind für jedes Jahr als Querschnitt berechnet und durch Rechtsänderungen, Sondereffekte und durch sich im Zeitablauf ändernde Altersstrukturen beeinflusst.

Vor 1980 ohne Knappschaft, da eine Geschlechtertrennung nicht möglich ist.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten auch freiwillig viel obendrauf

Neben hohen Verdiensten und einer umfassenden sozialen Absicherung können Beschäftigte in Deutschland von vielen freiwilligen Extras, die ihre Betriebe noch zusätzlich für sie erbringen, profitieren. Die bedeutendste freiwillige Zusatzleistung der Betriebe ist die betriebliche Altersversorgung. Die jährlichen Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge betragen insgesamt 39,5 Mrd. Euro, davon werden ca. 75,2 % von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert (BMAS, 2025). Heute bestehen ca. 21 Mio. aktive Betriebsrentenanwartschaften, also Anwartschaften, für die im jeweiligen Jahr Beiträge entrichtet bzw. zusätzliche Ansprüche erworben wurden. Ca. 18,1 Mio. Beschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst verfügen über mindestens eine zusätzliche Betriebsrente (bzw. eine entsprechende Anwartschaft) (BMAS, 2024a). In über 400 Tarifverträgen für rund 20 Mio. Beschäftigte wurden Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen. Oftmals wurden in Tarifverträgen auch Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vereinbart. Auf diese Weise konnte die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch in bislang unterrepräsentieren Branchen erhöht werden (z. B. Handel oder Hotel- und Gaststättenbereich).

Wir fordern:

Gute Löhne und starke soziale Absicherung auch in Zukunft gewährleisten

Deutschland steht für faire Löhne und ein verlässliches soziales Netz. Damit das auch morgen noch so bleibt, brauchen wir tragfähige Lösungen, die sowohl die Wirtschaft stärken als auch die soziale Absicherung sichern. Denn wenn Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, können sie gute Arbeitsplätze schaffen – und Beschäftigte profitieren von stabilen Sozialleistungen.

Impulse für eine nachhaltige und gerechte Sozialpolitik:

  • Sozialversicherungsbeiträge begrenzen: Eine Obergrenze von 40 % sorgt dafür, dass Lohnnebenkosten planbar bleiben. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und schützt Arbeitsplätze.
  • Renten fair und zukunftsfest gestalten: Die demografische Entwicklung erfordert eine ausgewogene Finanzierung zwischen Generationen. Eine längere Lebensarbeitszeit und faire Verteilung der Lasten helfen, das Rentensystem stabil zu halten – für heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner. (Ausführliches Positionspapier zur Rentenversicherung)
  • Betriebliche Altersvorsorge ausbauen: Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sollten Beschäftigte leichter Zugang zu ergänzender Altersvorsorge bekommen. Das entlastet die gesetzliche Rente und stärkt die individuelle Absicherung.
  • Krankenhausversorgung modernisieren: Eine gezielte Konsolidierung der Krankenhauslandschaft sichert die Grundversorgung und schafft Raum für Qualität und Effizienz. (Ausführliches Positionspapier zur Krankenversicherung)
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen nutzen: Digitale Lösungen können Abläufe vereinfachen und die Versorgung verbessern – zum Vorteil von Patientinnen, Patienten und medizinischem Personal.
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit ausgewogen gestalten: Eine faire Begrenzung schützt die Unternehmen vor übermäßigen Kosten und sichert gleichzeitig die Unterstützung für Beschäftigte im Krankheitsfall.
  • Versicherungsfremde Leistungen aus Steuern finanzieren: Leistungen, die nicht direkt zur sozialen Absicherung gehören, sollten aus dem Staatshaushalt getragen werden – damit die Beiträge nicht unnötig steigen.
  • Unfallversicherung endlich reformieren: Leistungen müssen wieder auf ihren ursprünglichen Sind und Zweck, die Haftungsablösung von Arbeitgebern gegenüber ihren Beschäftigten, zurückgeführt werden. (Ausführliches BDA-Konzept zur Unfallversicherung)
  • Pflege solidarisch und verantwortungsvoll organisieren: Wer kann, sollte sich zunächst selbst an den Pflegekosten beteiligen. So bleibt die Pflegeversicherung für alle bezahlbar und die Solidarität wird gezielt eingesetzt. (Ausführliches Positionspapier zur Pflegeversicherung)