Gute Absicherung,
Bezahlung und Extras
Beschäftigte profitieren von umfassender sozialer Sicherung
Wir leben in einem Sozialstaat, der sich gerade in den letzten Monaten und Jahren bewährt hat. Unser deutscher Sozialstaat leistet ein sehr hohes Schutzniveau und sichert Beschäftigte in allen Lebenslagen ab. Sie erhalten Schutz bei drohendem Jobverlust (Kurzarbeitergeld), Krankheit, Pflegebedürftigkeit, bei Unfällen und im Alter. Gemeinsam mit ihren Familien profitieren sie zudem von einer Vielzahl familienbezogener Leistungen, z. B. Elterngeld, Kindergeld und der beitragsfreien Mitversicherung. Insgesamt werden in Deutschland mehr als 1,2 Bio. € für die Finanzierung von Sozialleistungen aufgewendet. Ein wesentlicher Financier des deutschen Sozialstaats sind mit einem Finanzierungsanteil von rd. 34 % die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (BMAS, 2022). Sie leisten nicht nur gemeinsam mit den Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern finanzieren darüber hinaus alleine zugunsten der Beschäftigten die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, das Insolvenzgeld und die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Kurzarbeitergeld:
Absicherung in Krisenzeiten
In der Pandemie hat sich unser Sozialstaat wieder als besonders wertvoll bewährt:
So hat die Bundesagentur für Arbeit seit Beginn der Pandemie bis Mitte 2022 rund 45 Mrd. Euro ausgegeben für das sogenannte „konjunkturelles Kurzarbeitergeld“ oder kurz „Kug“; inklusive der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (erst ab März 2020; BA 2022). Mit dem Kurzarbeitergeld konnten in der Pandemie viele Arbeitsplätze erhalten werden und hat auch so manch eine Sorge nehmen können, wie die berufliche Existenz nach der Pandemie wohl aussehen wird.
Deutsche Unternehmen bezahlen gute Löhne.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland zahlen besonders gute Löhne und Gehälter.
Zuletzt lag der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmenden bei über 54.000 Euro (Destatis, 2022). Die Summe aller gezahlten Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland lag im Jahr 2021 bei mehr als 1,6 Bio. Euro. Berücksichtigt man zudem die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezahlten Sozialbeiträge, belief sich das gesamte Arbeitnehmerentgelt allein im letzten Jahr auf über 1,9 Bio. Euro. Seit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 haben sich Verdienste - ohne die Sondereffekte des Pandemiejahres 2020 - positiv entwickelt 2009 (Destatis, 2022a). Die monatlichen Brutto- und Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer stiegen in diesem Zeitraum insgesamt um mehr als 36 % (Destatis, 2022b)
Arbeitgeber leisten freiwillig viel oben drauf
Neben hohen Verdiensten und einer umfassenden sozialen Absicherung können Beschäftigte in Deutschland von vielen freiwilligen Extras, die ihre Betriebe noch zusätzlich für sie erbringen, profitieren.
Die bedeutendste freiwillige Zusatzleistung der Betriebe ist die betriebliche Altersversorgung. Die jährlichen Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge betragen insgesamt 39,9 Mrd. Euro, davon werden ca. 76,7 % von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert (alle Angaben aus BMAS, 2022) Deutschland zählt zu den EU-Staaten mit einer langen und erfolgreichen Tradition in der betrieblichen Altersvorsorge. Bereits im vorletzten Jahrhundert haben Unternehmen betriebliche Altersvorsorge für ihre Beschäftigten begründet und bis heute erfolgreich fortentwickelt. Heute bestehen ca. 21 Mio. aktive Betriebsrentenanwartschaften, also Anwartschaften, für die im jeweiligen Jahr Beiträge entrichtet bzw. zusätzliche Ansprüche erworben wurden. Ca. 18,2 Mio. Beschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst verfügen über mindestens eine zusätzliche Betriebsrente (bzw. eine entsprechende Anwartschaft) (BMAS, 2022).
In über 400 Tarifverträgen für rund 20 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber wurden Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen. Oftmals wurden in Tarifverträgen auch Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeber vereinbart. Auf diese Weise konnte die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch in bislang unterrepräsentieren Branchen erhöht werden (z. B. Handel oder Hotel- und Gaststättenbereich).
Betriebliche Altersvorsorge ist aber längst nicht die einzige freiwillige Zusatzleistung, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Beschäftigen finanzieren. Zuschüsse zu Betriebskantinen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen, vermögenswirksame Leistungen, privat nutzbare Firmenfahrzeuge oder -räder, Zuschüsse zu Firmentickets für den öffentlichen Nahverkehr, die Bezahlung der Bahncard oder auch Rabatte auf die eigenen Produkte sind weitere typische Beispiele für betriebliche Extras. Außerdem wächst die Bedeutung betrieblicher Kranken- und Pflegezusatzversicherungen. Ende 2021 hatten etwa 1,5 Millionen Beschäftigte eine betriebliche Krankenversicherung (PKV, 2022). Diese Verträge leisten einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung und ermöglichen es den Beschäftigten, durch Gruppentarife meist ohne individuelle Gesundheitsprüfung an attraktive Zusatzversicherungen zu kommen.
Gut zu wissen:
„Normal“ bleibt Normalität
Sogenannte „Normalarbeitsverhältnisse“ sind die Regel. Zwischen 2006 und 2021 ist die Zahl abhängig Beschäftigter in einem sogenannten "Normalarbeitsverhältnis" um 19 % auf 26,4 Mio. gewachsen, während die flexible Beschäftigung im selben Zeitraum um 3 % auf 7,3 Mio. gesunken ist (Destatis, 2022). Der Anteil der Befristungen aller abhängig Beschäftigten liegt seit Jahren auf einem geringen Niveau unter 10 %. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts lag er im Jahr 2021 bei 8,7 %.
Flexible Beschäftigungsformen spielen auf dem Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle: Sie erleichtern den Einstieg in Arbeit und Chancen gerade auch für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose. Zudem kommen flexible Beschäftigungsformen dem Bedürfnis der Beschäftigten nach mehr Flexibilität entgegen – insbesondere bei Teilzeitarbeit. Diese wird überdurchschnittlich oft von Frauen ausgeübt, wobei 82 % der teilzeitbeschäftigten Frauen gemäß einer Repräsentativbefragung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums freiwillig und sehr gern in Teilzeit arbeiten (Wippermann, 2018). Dennoch gilt es die Rahmenbedingungen, etwa durch passende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, zu verbessern, um Frauen eine Vollzeittätigkeit oder eine vollzeitnahe Teilzeit zu ermöglichen. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten daher individuelle Arbeitszeitmodelle, Langzeitkonten oder Möglichkeiten zur Arbeit von Zuhause an (DGCN, 2018).
Aktive Betriebsrentenanwartschaften
Nach der aktuellen Erhebung im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums bestanden zum Jahresende 2019 21,0 Mio. aktive Betriebsrentenanwartschaften. Das entspricht einer Steigerung von fast 44 % gegenüber 2001. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Dezember 2019 ca. 18,2 Mio. Beschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst über mindestens eine zusätzliche Altersvorsorge.
Quelle: BMAS, 2021
Auch im Alter gut abgesichert
Vielleicht überraschend angesichts der medialen Diskussion – aber dennoch durch Zahlen, Daten und Fakten gut belegt: Beschäftigte erhalten im Alter eine gute Absicherung. Die Bundesregierung weist im aktuellen Alterssicherungsbericht darauf hin, dass die heutige Rentnergeneration „überwiegend gut versorgt“ ist. Demnach betrug in Deutschland das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Personen ab 65 Jahren im Jahr 2019 bei Ehepaaren 2.907 €, bei alleinstehenden Männern 1.816 € und bei alleinstehenden Frauen 1.607 €. Durchschnittlich lag das Haushaltsnettoeinkommen damit bei 2.207 € und ist seit 2015 um 14 % gestiegen (BMAS, 2020b). Im Vergleich dazu sind die Nominallöhne (Löhne, welche die Inflation nicht berücksichtigen) im gleichen Zeitraum um rd. 11 % gestiegen und die Preise nur um rd. 5 %. Man kann also sagen: Wir haben mehr Cash in der Tasche.
Weiterführende Informationen:
- BDA-Publikation: „Sozial – Sicher – Gerecht: Fakten statt Zerrbilder zum deutschen Sozialstaat“
- BDA-Publikation: „Mit verbesserten Rahmenbedingungen einen weiteren Ausbau erreichen“
- BDA-Publikation: „Riesterrente“
- BDA-Publikation: „Finanzierbarkeit der Rentenversicherung nachhaltig sichern“
- BDA-Publikation: „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“